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Dr. Arthur Pelchen


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Willkommen beim TEH-Sachverständigen Dr. Arthur Pelchen:

Ausgehend von der Umsetzung der internationalen Klimaschutzabkommen in europäisches und deutsches Recht werden die Unternehmen im Rahmen des Treibhausgas-Emissionshandels (TEH) vor immer neue Herausforderungen gestellt.

So müssen Unternehmen seit dem 01. Januar 2005 ihre Kohlendioxid-Emissionen jährlich nach einem festgelegten Verfahren und durch Dritte verifiziert an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) berichten und dort Emissionsberechtigung in Höhe ihrer tatsächlichen Emissionen abgeben. Seit dem 01.01.2010 fallen auch Luftverkehrsbetreiber unter den Emissionshandel. Ab dem 01.01.2013 sind weitere Branchen dazugekommen. Außerdem müssen Anlagenbeteiber mit einer kostenlosen Zuteilung jährlich zum 31.01. die Änderungen des Betriebs der Anlagen nach § 22 ZuV 2020 an die DEHSt zu melden.

Um auftretende Deckungslücken zu schließen, können die Unternehmen Emissionsberechtigungen an ausgewählten Börsenhandelsplätzen handeln oder kostengünstiger in internationale Vermeidungsprojekte (CDM/JI) investieren.

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen nutzen darüber hinaus zunehmend die Möglichkeit, ihre Tätigkeiten klimaneutral zu gestalten, indem sie ihre Treibhausgasemissionen durch Vermeidungsprojekte an anderer Stelle kompensieren.

Dazu erstellen die Unternehmen sogenannte Carbon Footprint nach verschiedenen Standards wie z.B. der ISO 14065 oder 14067 sowie dem GHG Protokoll oder der EN 16258.

 

 

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