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Willkommen beim TEH-Sachverständigen Dr. Arthur Pelchen:
Ausgehend von der Umsetzung der internationalen Klimaschutzabkommen in
europäisches und deutsches Recht werden die Unternehmen im Rahmen des
Treibhausgas-Emissionshandels (TEH) vor immer neue Herausforderungen
gestellt.So müssen Unternehmen seit dem 01. Januar 2005 ihre
Kohlendioxid-Emissionen jährlich nach einem festgelegten Verfahren und
durch Dritte verifiziert an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
berichten und dort Emissionsberechtigung in Höhe ihrer tatsächlichen
Emissionen abgeben. Seit dem 01.01.2010 fallen auch
Luftverkehrsbetreiber unter den Emissionshandel. Ab dem 01.01.2013 sind
weitere Branchen dazugekommen. Außerdem müssen Anlagenbeteiber mit
einer kostenlosen Zuteilung jährlich zum 31.01. die Änderungen des
Betriebs der Anlagen nach § 22 ZuV 2020 an die DEHSt zu melden.Um auftretende Deckungslücken zu schließen, können die Unternehmen
Emissionsberechtigungen an ausgewählten Börsenhandelsplätzen handeln
oder kostengünstiger in internationale Vermeidungsprojekte (CDM/JI)
investieren.Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen nutzen darüber hinaus zunehmend die
Möglichkeit, ihre Tätigkeiten klimaneutral zu gestalten, indem sie
ihre Treibhausgasemissionen durch Vermeidungsprojekte an anderer Stelle
kompensieren.
Dazu erstellen die Unternehmen sogenannte Carbon Footprint nach
verschiedenen Standards wie z.B. der ISO 14065 oder 14067 sowie dem GHG
Protokoll oder der EN 16258.
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