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Verifizierung von Emissionsberichten, Datenmitteilungen und Zuteilungsanträgen:
Wir verifizieren für unsere Mandanten sowohl die Emissionsberichte
nach § 5 (1) TEHG, Datenmitteilung nach DEV 2012 und DEV 2020 als auch die Zuteilungsanträge nach § 10
TEHG.
Seit 2004 haben wir die Verifizierung von insgesamt über 500
Emissionsberichten, Datenmitteilungen und Zuteilungsanträgen verschiedener Branchen
vorgenommen.
Dr. Arthur Pelchen war bis zum Juni 2019 von der IHK Berlin als öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger für "Verifizierung im
Treibhausgas-Emissionshandel" und bis August 2015 für "Verifizierung von
Luftverkehrsemissionen" vereidigt.
Ab der Verifizierung der Emissionsberichte für das Jahr 2013 führt Dr.
Arthur Pelchen diese Dienstleistung wegen der veränderten gesetzlichen
Rahmenbedingungen bezüglich der Notwendigkeit der Akkreditierung in
Zusammenarbeit mit und unter der Akkreditierung der Müller-BBM
Cert GmbH durch.
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