BildTEH-Sachverständiger
Dr. Arthur Pelchen


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Unterstützung bei der Entwicklung von CDM-/JI-Projekten (I):

Für Unternehmen, die selbst Reduktionsverpflichtungen bezüglich ihrer Treibhausgasemissionen unterliegen, stellen sowohl CDM- als auch JI-Projekte nach dem Kyoto-Protokoll eine kostengünstige Alternative zur Emissionsminderung im eigenen Unternehmen dar. Für die Gastländer dieser Projekte und die Projektentwickler bieten sie vor allem Zugang zu zusätzlichen Finanzmitteln zur Finanzierung von modernen Technologien und nachhaltigeren Entwicklungspfaden.

Berechnung der EmissionsminderungBei beiden Projekttypen investieren Unternehmen aus Industrieländern (oder diese selbst) in Vermeidungsprojekte entweder in anderen Industrieländern (JI - Joint Implementation) oder Entwicklungsländern (CDM - Clean Development Mechanism). Den Investoren werden dabei Emissionsrechte in Höhe der durch die Projekte vermiedenen Emissionen gutgeschrieben.

Diese berechnen sich als Differenz eines fiktiven Vergleichsszenarios - auch als Baseline bezeichnet  - und den tatsächlichen Emissionen des Projektes.

Im Falle von JI-Projekten werden die generierten Emissionsrechte ERU (Emission Reduction Units) genannt und können laut Artikel 6 des Kyoto-Protokolls ab dem Jahr 2008 generiert werden. Bei den CDM-Projekten spricht man von CER (Certified Emission Reductions). Diese können nach Artikel 12 des Kyoto-Protokolls seit dem Jahr 2000 generiert werden. 

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